Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Apartments Kaiserslautern, Mozartstraße 2, 67655 Kaiserslautern durch Matthias Auchter 

Stand 06/2022

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung einer Wohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

a. Zahlungsfristen

Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 1 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 1 Woche vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Wohnung zwischen 16.00 Uhr und 23.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.

4. Schlüssel

Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag die Schlüssel auszuhändigen. Diese werden in einem Schlüsseltresor hinterlegt und können in der Zeit zwischen 16.00 – 23.00 Uhr am Anreisetag abgeholt werden. 

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5. Abreise

Am Abreisetag ist die Wohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sollen in der jeweiligen gemieteten Unterkunft hinterlassen werden. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten werden von dem Reinigungspersonal festgehalten.

6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Grundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Wohnung sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.

8. Instandhaltung der Wohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu reinigen und vor jeglichen Schäden zu bewahren. 

Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Wohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Verspätete Mängelrügen seitens des Mieters werden nicht anerkannt und schließen Schadenersatzansprüche an den Vermieter aus.

9. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Wohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.

10. Rückabwicklung des Vertrages

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

11. Nutzungsregeln

Die in den Wohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Häuser und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die im Anhang befindlichen „WLAN - Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.

12. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Kaiserslautern zuständig.